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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Geislingen/St. findest du hier .
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Anfängerschwimmkurse richten sich an Nichtschwimmer. Über mehrere Wochen bringen wir den Kindern die Grundlagen des sicheren Schwimmens bei. Nach anfänglichen Übungen zur Wassergewöhnung stehen insbesondere die technischen Grundlagen des Brustschwimmens und des Rückenschwimmens ohne Armtätigkeit im Mittelpunkt der Ausbildung. Ziel des Kurses ist es, dass die Kinder im normalen Schwimmerbecken die Prüfungsleistung des „Seepferdchens“ erfolgreich ablegen. Bei Bedarf bieten wir Verlängerungseinheiten an. Jedes Kind, das bei uns ausgebildet wird, wird erst aus dem Kurs entlassen, wenn die Schwimmfähigkeit sichergestellt ist.
Kursangebot: i.d.R. Beginn zweimal jährlich, reguläre Dauer: 15 Einheiten plus ggf. Verlängerungen
Organisatorische und administrative Hinweise und Informationen zu den Anfängerschwimmkursen:
1. Für die Teilnahme am Anfängerschwimmkurs ist eine Mitgliedschaft in der DLRG OG Geislingen erforderlich. Grundlage: Aktuell geltende Regelungen auf der Basis von Beschlüssen der entscheidenden Gremien.
2. Die Mitgliedschaft ist in jedem Kalenderjahr erforderlich, in dem der belegte Anfängerschwimmkurs läuft. In der Regel organisieren wir die Kurse so, dass die regulären Einheiten alle im gleichen Kalenderjahr liegen. Eventuell erforderliche Verlängerungen bei einem Kurs im zweiten Halbjahr sind dagegen meistens im Folgejahr.
3. Für den Anfängerschwimmkurs selber ist eine einmalige Kursgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob der Kurs in einem Kalenderjahr liegt oder über die Jahresgrenze hinweg läuft. Für die Teilnahme an ggf. benötigten Verlängerungskursen fallen nochmals separat Kursgebühren an.
4. Auf dem Beitrittsantrag zur Mitgliedschaft in der OG Geislingen ist die Möglichkeit zum Bankeinzug gegeben. Sie erleichtern uns die entsprechenden administrativen Prozesse, wenn Sie hierzu die Einwilligung erteilen. Die Einzugsermächtigung bezieht sich dabei auf den Mitgliedsbeitrag für das Folgekalenderjahr, das auf den Beginn des Anfängerschwimmkurses folgt. Die Kursgebühr zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag für das jeweils aktuelle Kalenderjahr bezahlen Sie dagegen zu Beginn des Anfängerschwimmkurses in bar oder per Überweisung. Mit Blick auf die ggf. benötigten Verlängerungskurse, die bei Anfängerschwimmkursen im zweiten Halbjahr i.d.R. erst im Folgejahr laufen, bitten wir daher auch dann herzlich um die Einzugsermächtigung, wenn Sie für Ihr Kind keine langfristige Mitgliedschaft in der DLRG Geislingen vorsehen. Denn gerade im vorgenannten Fall ist sonst im Folgekalenderjahr erneut manueller und individualisierter Aufwand seitens unseres Finanzressorts erforderlich, um den Mitgliedsbeitrag zu verwalten, der ansonsten programmbasiert abgewickelt werden kann. Da sämtliche geschäftsführende Arbeit ehrenamtlich geleistet wird, erheben wir - ebenfalls auf der Grundlage geltender Beschlüsse - hierfür eine Extragebühr in Höhe von 10,00 €. Umgekehrt entfällt diese bei Einwilligung zum Bankeinzug. Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der Anfängerschwimmausbildung kündigen, endet selbstverständlich auch diese erteilte Einzugsermächtigung.
Gültig ab 01.01.2020
Theoretische Prüfungsleistungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Das Erwachsenenanfängerschwimmen ist ein stark individualisiertes Programm für erwachsene Nichtschwimmer. Auch wenn der Kurs nicht mit einem Abzeichen abgeschlossen wird, ist es dennoch auch hier das Ziel, das sichere Schwimmen im normalen Schwimmerbecken zu lehren.
Kursangebot: unregelmäßig, nach Absprache und Bedarf
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