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Schließung Geislinger Freibad

Veröffentlicht: 19.06.2020
Autor: Wolfgang Mäschle

Entscheidung des Gemeinderates das Geislinger Freibad zu schließen

Der Gemeinderat der Stadt Geislingen hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 beschlossen, das Freibad der Fünftälerstadt bis zum Jahr 2023 zur Konsolidierung seines Haushalts zu schließen. Vor der Entscheidung über die Schließung stand zusätzlich eine komplette Schließung sowohl des Hallenbads als auch des Freibads im Raum.

In ihrer Pressemitteilung 70_2020 (10.06.2020) teilte die Stadtverwaltung Geislingen mit, dass sie sehr gerne vorab die Bürgerinnen und Bürger in einer Informationsveranstaltung über die Schließung informiert hätte, dies aufgrund der derzeitigen Situation jedoch nicht möglich gewesen wäre. Mit Hochdruck würde man nun an einer Möglichkeit arbeiten, die Bürger im Nachgang zur Entscheidung zu unterrichten.

Die DLRG Ortsgruppe Geislingen bedauert die Entscheidung der Stadt Geislingen. Auch in Zeiten der Coronapandemie wäre es möglich gewesen, die Bürgerinnen und Bürger vorab über eine eventuelle Schließung ihrer Bäder zu informieren und nicht erst im Nachgang, wenn eine Entscheidung schon getroffen wurde. Wären tatsächlich beide Bäder geschlossen worden, hätte dies für die DLRG OG Geislingen von heute auf morgen zur gezwungenen Einstellung sämtlicher Aktivitäten im Bereich der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung für und 600 Mitgliedern geführt, da es in diesem Fall keine Möglichkeit mehr für eine Durchführung des Vereinslebens gegeben hätte.

Für die DLRG stellt jedoch auch bereits die Schließung des Freibades einen schweren Eingriff in ihre satzungsgemäßen Aufgaben dar. Die Freibadsaison und die damit verbundenen Aufgaben und Trainingsmöglichkeiten zu verschiedenen Rettungsmaßnahmen können nunmehr nicht länger wahrgenommen werden. Somit fällt für unsere Ortsgruppe ein Grundpfeiler ihrer Aktivitäten weg. Das Freibad war insbesondere für unsere jugendlichen Mitglieder eine gute Übung, um ihre Rettungskenntnisse und persönliche Kompetenz in Form der jeweils an Wochenenden stattgefundenen Freibadwache auszubauen und für Einsätze der DLRG an den deutschen Nord- und Ostseeküsten zu trainieren. Weiter wurde das Freibad mit seiner Beckentiefe und seinem Sprungturm dazu genutzt, die für jeden Rettungsschwimmer notwendigen Rettungsschwimmabzeichen abzulegen. Eine ausschließliche Abnahme von Rettungsschwimmabzeichen im Hallenbad ist nicht möglich. Um auch künftig dem DLRG-eigenen Motto „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer – jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer nachkommen zu können, müssen nun Kooperationen mit anderen Ortsgruppen geschlossen werden, die die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Ausbildung zum Rettungsschwimmer noch zur Verfügung haben. Das Rettungsschwimmabzeichen in Silber ist nicht nur für DLRG’ler von Bedeutung, auch Lehrkräfte an Schulen mit dem Unterrichtsfach Sport benötigen es und innerhalb der DLRG öffnet es die Tür zu diversen Weiterqualifikationen. Auch der Wettkampfsport erfordert eine altersgemäße Rettungsschwimmausbildung.  Nicht nur aktuell in Zeiten von Corona, sondern auch perspektivisch geht die Ortsgruppe nun erstmal schweren Zeiten entgegen.

Unabhängig zu den vereinsinternen Einschränkungen sieht die Ortsgruppe auch einen großen Eingriff in die Freizeitmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Sommermonaten.

 

Die DLRG Ortsgruppe Geislingen appelliert an den Gemeinderat ihre Entscheidung nochmals zu überdenken und den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geislingen und des Umlandes sowie den Vereinen die Möglichkeit zu geben, „ihr Freibad“ noch vor dem Jahr 2023 wieder in den Sommermonaten genießen zu können.   

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Wolfgang Mäschle, Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 07331 / 7890

 

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